Schonzeit · Bayern
Schonzeit Meerforelle in Bayern
Meerforelle ist in Bayern ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Meerforelle in Bayern nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Bayern |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
In Bayern ganzjährig geschont (Gruppe „Ganzjährig geschonte Fische“), Geltungsbereich Elbe, Rhein und Weser. Ein Schonmaß entfällt wegen der ganzjährigen Schonung.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Fundstelle
- § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15
- Fassung
- Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Bayern?
Meerforelle ist in Bayern ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15.
Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Bayern steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
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