Schonzeit · Rheinland-Pfalz
Schonzeit Meerforelle in Rheinland-Pfalz
Meerforelle ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Meerforelle in Rheinland-Pfalz nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP (ganzjähriges Fangverbot) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Ganzjähriges Fangverbot; gefangene Tiere sind nach § 23 zurückzusetzen. In den Grenzgewässern nach § 7 Abs. 3 ebenfalls ganzjährig geschont.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- § 20 Abs. 2 LFischVO RLP (ganzjähriges Fangverbot)
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Rheinland-Pfalz?
Meerforelle ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP (ganzjähriges Fangverbot).
Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Bayern
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz
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