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Schonzeit · Rheinland-Pfalz

Schonzeit Rotauge (Plötze) in Rheinland-Pfalz

Für Rotauge (Plötze) ist in Rheinland-Pfalz ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 15 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Rotauge (Plötze) in Rheinland-Pfalz: keine Schonzeit
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Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Rotauge (Plötze) — wissenschaftlich Rutilus rutilus
AngabeWert
FischartRotauge (Plötze) (Rutilus rutilus)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß15 cm
FundstelleLFischVO RLP, § 17 FischGDV RP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Als „Plötze, Rotauge“ mit Mindestmaß 15 cm geführt — eine der wenigen Verordnungen, die dem Rotauge ein Maß gibt. Keine landesweite Artenschonzeit.

Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz

Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Rotauge (Plötze) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our 01.03.–14.06. 15 cm

Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our: Nach der Grenzgewässer-Fischereiverordnung.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17 FischGDV RP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Rotauge in Rheinland-Pfalz?

Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Rotauge (Plötze) keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, § 17 FischGDV RP). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Rotauge sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 15 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Rotauge (Plötze) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel/Sauer/Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rotauge (Plötze) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rotauge in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

Rotauge in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rotauge Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick