Schonzeit · Rheinland-Pfalz
Schonzeit Hecht in Rheinland-Pfalz
Die Schonzeit für Hecht in Rheinland-Pfalz läuft vom 01.02. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Hecht (Esox lucius) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | 01.02.–31.05. |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | LFischVO RLP, § 20 Abs. 1 Nr. 3 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Landesweite Artenschonzeit. Zusätzlich gelten gewässerbezogene Frühjahrs- (§ 18) und Winterschonzeiten (§ 19).
Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz
Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Hecht etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our | 01.01.–14.06. | 50 cm |
Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our: Nach der eigenen Grenzgewässer-Fischereiverordnung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, § 8).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- § 20 Abs. 1 Nr. 3 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Hecht in Rheinland-Pfalz?
Vom 01.02. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 20 Abs. 1 Nr. 3 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?
Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Hecht abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Hecht in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
Hecht in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Hecht Schonzeit Baden-Württemberg
- Hecht Schonzeit Bayern
- Hecht Schonzeit Berlin
- Hecht Schonzeit Brandenburg
- Hecht Schonzeit Bremen
- Hecht Schonzeit Hamburg
- Hecht Schonzeit Hessen
- Hecht Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Hecht Schonzeit Niedersachsen
- Hecht Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Hecht Schonzeit Saarland
- Hecht Schonzeit Sachsen
- Hecht Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Hecht Schonzeit Schleswig-Holstein
- Hecht Schonzeit Thüringen
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