Schonzeit · Rheinland-Pfalz
Schonzeit Europäischer Aal in Rheinland-Pfalz
Für Europäischer Aal ist in Rheinland-Pfalz ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | LFischVO RLP, § 17 (Mindestmaß); § 34a (Aalbewirtschaftung) LFischVO RLP |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Mindestmaß 50 cm, keine kalendarische Schonzeit. Die obere Fischereibehörde kann die Aalfischerei nach § 34a Abs. 7 per Allgemeinverfügung einschränken. Zusätzlich gelten die gewässerbezogenen Schonzeiten (§§ 18, 19).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
- Fundstelle
- § 17 (Mindestmaß); § 34a (Aalbewirtschaftung) LFischVO RLP
- Fassung
- Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Rheinland-Pfalz?
Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Europäischer Aal keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, § 17 (Mindestmaß); § 34a (Aalbewirtschaftung) LFischVO RLP). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Europäischer Aal in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Baden-Württemberg
- Aal Schonzeit Bayern
- Aal Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hessen
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aal Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aal Schonzeit Thüringen
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