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Schonzeit · Niedersachsen

Schonzeit Europäischer Aal in Niedersachsen

Für Europäischer Aal ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Europäischer Aal in Niedersachsen: keine Schonzeit
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Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Niedersachsen
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
FischartEuropäischer Aal (Anguilla anguilla)
BundeslandNiedersachsen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß35 cm
FundstelleBiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Binnenfischereiordnung enthält keine Aal-Schonzeit.

Abweichende Regeln in Niedersachsen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Niedersachsen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Landkreise Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie Emden und Wilhelmshaven keine Schonzeit 28 cm
Küstengewässer ganzjährig geschont 45 cm

Landkreise Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie Emden und Wilhelmshaven: Regionale Ausnahme nach § 3 Abs. 2 BiFischO.

Küstengewässer: Für die Freizeitfischerei gilt ein ganzjähriges Fangverbot nach EU-Recht; es erfasst auch Brack- und Übergangsgewässer, u. a. Elbe, Oste, Weser, Hunte, Ems und Leda ab definierten Punkten.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fundstelle
§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal in Niedersachsen?

Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Europäischer Aal keine Schonzeit vor (BiFischO, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BiFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Niedersachsen?

Nein. In Niedersachsen gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Landkreise Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie Emden und Wilhelmshaven, Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.

Aal in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Niedersachsen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen im Überblick