Schonzeit Bachsaibling in Niedersachsen
Für Bachsaibling ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Bachsaibling in Niedersachsen nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) steht ausschließlich in der Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO, also in der Liste der Arten, deren Aussetzen keine Genehmigung des Fischereikundlichen Dienstes erfordert. In §§ 2–4 (Fangverbot, Mindestmaße, Schonzeiten) taucht er nicht auf — landesrechtlich also weder Schonzeit noch Mindestmaß. Achtung: Für die Bachforelle (25 cm, Schonzeit 15.10.–15.02.) und die Regenbogenforelle (25 cm) bestehen dagegen Mindestmaße; Vereinsordnungen ziehen den Bachsaibling in der Praxis oft mit den Salmoniden gleich.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Niedersachsen?
Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Niedersachsen.
Bachsaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachsaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachsaibling Schonzeit Bayern
- Bachsaibling Schonzeit Berlin
- Bachsaibling Schonzeit Brandenburg
- Bachsaibling Schonzeit Bremen
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hessen
- Bachsaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachsaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachsaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachsaibling Schonzeit Saarland
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachsaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachsaibling Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Niedersachsen
- Hecht Schonzeit Niedersachsen
- Zander Schonzeit Niedersachsen
- Barsch Schonzeit Niedersachsen
- Bachforelle Schonzeit Niedersachsen
- Regenbogenforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Karpfen Schonzeit Niedersachsen
- Wels Schonzeit Niedersachsen
- Schleie Schonzeit Niedersachsen
- Rotauge Schonzeit Niedersachsen
- Brasse Schonzeit Niedersachsen
- Döbel Schonzeit Niedersachsen
- Äsche Schonzeit Niedersachsen
- Rapfen Schonzeit Niedersachsen
- Barbe Schonzeit Niedersachsen
- Lachs Schonzeit Niedersachsen
- Renke Schonzeit Niedersachsen
- Seeforelle Schonzeit Niedersachsen
- Seesaibling Schonzeit Niedersachsen
- Quappe Schonzeit Niedersachsen
- Nase Schonzeit Niedersachsen
- Aland Schonzeit Niedersachsen
- Zährte Schonzeit Niedersachsen
- Rotfeder Schonzeit Niedersachsen
- Hasel Schonzeit Niedersachsen
- Karausche Schonzeit Niedersachsen
- Gründling Schonzeit Niedersachsen
- Stint Schonzeit Niedersachsen
Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen im Überblick