Zum Inhalt springen

Bachsaibling Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling in Mecklenburg-Vorpommern

Für Bachsaibling ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Bachsaibling in Mecklenburg-Vorpommern nicht festgesetzt.

Bachsaibling in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
FischartBachsaibling (Salvelinus fontinalis)
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) wird in keiner der drei abschließenden Artenlisten der BiFVO M-V geführt. Damit besteht landesrechtlich weder Mindestmaß noch Schonzeit. In Salmonidengewässern setzen die Fischereiberechtigten regelmäßig eigene Maße und Schonzeiten fest.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Mecklenburg-Vorpommern.

Angelgewässer in Mecklenburg-Vorpommern mit Bachsaibling: Groß Labenzer Seealle auf der Karte.

Bachsaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick