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Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern

Schonzeit Rapfen (Schied) in Mecklenburg-Vorpommern

Für Rapfen (Schied) ist in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Rapfen (Schied) in Mecklenburg-Vorpommern: keine Schonzeit
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Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Rapfen (Schied) — wissenschaftlich Leuciscus aspius
AngabeWert
FischartRapfen (Schied) (Leuciscus aspius)
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß35 cm
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Mindestmaß 35 cm (als „Aspius aspius“), keine Schonzeit in § 5.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Rapfen (Schied) keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 BiFVO M-V). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.

Rapfen in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick