Schonzeit · Niedersachsen
Schonzeit Rapfen (Schied) in Niedersachsen
Rapfen (Schied) ist in Niedersachsen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius) |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | 40 cm |
| Fundstelle | BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
In Binnengewässern ganzjähriges Fangverbot nach § 2 Abs. 1. Nur in ausgewiesenen Besatzgewässern (§ 2 Abs. 2) befischbar, dann Mindestmaß 40 cm. Angelportale führen ihn verkürzt als „40 cm, keine Schonzeit“ und unterschlagen das Fangverbot.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Niedersachsen?
Rapfen (Schied) ist in Niedersachsen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BiFischO, § 2 Abs. 1 (Fangverbot); § 3 Abs. 1 (Mindestmaß) BiFischO.
Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.
Rapfen in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Rapfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Rapfen Schonzeit Bayern
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Brandenburg
- Rapfen Schonzeit Bremen
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Rapfen Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Rapfen Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Rapfen Schonzeit Saarland
- Rapfen Schonzeit Sachsen
- Rapfen Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Rapfen Schonzeit Schleswig-Holstein
- Rapfen Schonzeit Thüringen
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