Schonzeit Seesaibling in Niedersachsen
Für Seesaibling ist in Niedersachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Seesaibling in Niedersachsen nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seesaibling (Salvelinus alpinus) |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Seesaibling (Salvelinus alpinus) wird in der BiFischO nicht genannt — kein Fangverbot, kein Mindestmaß, keine Schonzeit auf Landesebene. Er fehlt auch in der Anlage zu § 12 Abs. 3, sein Aussetzen ist daher genehmigungspflichtig. Örtliche Gewässerordnungen können strengere Regeln enthalten.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
- Fundstelle
- nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO
- Fassung
- Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Für die Küstengewässer gilt eigenständig die Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) mit teils deutlich abweichenden Werten. § 2 Abs. 1 BiFischO verbietet den Fang von 14 Arten vollständig — mit Rückausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer nach § 2 Abs. 2. Die Verordnung ist ausdrücklich nur ein Mindeststandard; Vereins- und Pachtordnungen sind in der Praxis fast immer strenger.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Niedersachsen?
Das Landesrecht von Niedersachsen sieht für Seesaibling keine Schonzeit vor (BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Seesaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Niedersachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Niedersachsen.
Seesaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Seesaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Seesaibling Schonzeit Bayern
- Seesaibling Schonzeit Berlin
- Seesaibling Schonzeit Brandenburg
- Seesaibling Schonzeit Bremen
- Seesaibling Schonzeit Hamburg
- Seesaibling Schonzeit Hessen
- Seesaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Seesaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Seesaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Seesaibling Schonzeit Saarland
- Seesaibling Schonzeit Sachsen
- Seesaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Seesaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Seesaibling Schonzeit Thüringen
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