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Seesaibling Schonzeit

Schonzeit Seesaibling in Bayern

Die Schonzeit für Seesaibling in Bayern läuft vom 01.10. bis zum 31.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Seesaibling in Bayern: 01.10.–31.12.
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Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Schonzeit in Bayern
Seesaibling — wissenschaftlich Salvelinus alpinus
AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus alpinus)
BundeslandBayern
Schonzeit01.10.–31.12.
Mindestmaß30 cm
FundstelleAVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

„Seesaiblinge, Salvelinus spp.“ (Nr. 2.49) — Sammeleintrag, räumlich auf das Donaugebiet begrenzt. Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) ist mit eigenem Eintrag Nr. 2.52 ohne Schonbestimmungen davon ausgenommen.

Abweichende Regeln in Bayern

Die oben genannten Werte sind die Regel für Bayern. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Seesaibling etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Donaugebiet (D) 01.10.–31.12. 30 cm
Elbe-, Rhein- und Wesergebiet (E/R/W) keine Landesregelung keine Landesregelung

Donaugebiet (D): Räumlicher Geltungsbereich laut Anlage: nur D.

Elbe-, Rhein- und Wesergebiet (E/R/W): „Seesaiblinge“ sind in der Anlage für E, R und W nicht aufgeführt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Fundstelle
§ 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49
Fassung
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Bayern?

Vom 01.10. bis zum 31.12. Rechtsgrundlage ist AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Bayern?

Nein. In Bayern gelten für Seesaibling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Donaugebiet (D), Elbe-, Rhein- und Wesergebiet (E/R/W). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Bayern steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bayern.

Angelgewässer in Bayern mit Seesaibling: KochelseeAlpseeEibseeSchlierseeSpitzingseeAusee / WörthseeLauterseeFerchenseealle auf der Karte.

Seesaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bayern

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern im Überblick