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Seesaibling Schonzeit

Schonzeit Seesaibling in Schleswig-Holstein

Für Seesaibling ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Seesaibling in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Seesaibling in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Seesaibling — wissenschaftlich Salvelinus alpinus
AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus alpinus)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Seesaibling (Salvelinus alpinus) steht nicht in Anlage 1 BiFVO. Da Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Abs. 1 BiFVO ausschließlich über diese Anlage festgesetzt werden, besteht landesrechtlich weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit. Zu beachten: § 3 Abs. 1 BiFVO verbietet, in Anlage 1 nicht aufgeführte Arten in offene Binnengewässer auszusetzen — Seesaiblingbestände sind in Schleswig-Holstein daher auf geschlossene Gewässer beschränkt, wo die Regeln des Bewirtschafters gelten.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Seesaibling keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Seesaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Schleswig-Holstein.

Angelgewässer in Schleswig-Holstein mit Seesaibling: Warderseealle auf der Karte.

Seesaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick