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Renke Schonzeit

Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Schleswig-Holstein

Für Renke (Maräne, Felchen) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Renke (Maräne, Felchen) in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
FischartRenke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß30 cm
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Anlage 1 BiFVO führt vier Coregonen getrennt auf. Der Hauptwert oben ist die Große Maräne (Coregonus spp.): 30 cm Mindestmaß, ausdrücklich keine Schonzeit. Kleine Maräne, Ostseeschnäpel und Nordseeschnäpel weichen davon ab (siehe Varianten). Bei einem Fang ist deshalb zuerst die Coregonen-Art zu bestimmen; besonders der ganzjährig geschonte Nordseeschnäpel und der schonzeitbewehrte Ostseeschnäpel sind sicher von den Maränen zu unterscheiden.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Kleine Maräne (Coregonus albula) — Binnengewässer (BiFVO SH) keine Schonzeit kein Mindestmaß
Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) — Binnengewässer (BiFVO SH) 01.11.–31.01. 40 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) — Binnengewässer (BiFVO SH) ganzjährig geschont kein Mindestmaß
Ostseeschnäpel (Coregonus lavaretus balticus) — Küstengewässer (KüFVO SH) 01.12.–28.02. 40 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) — Küstengewässer (KüFVO SH) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Kleine Maräne (Coregonus albula) — Binnengewässer (BiFVO SH): Anlage 1 führt die Kleine Maräne ausdrücklich auf, trägt aber in beiden Spalten „-“ ein. Sie hat damit landesrechtlich weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit.

Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) — Binnengewässer (BiFVO SH): Anlage 1 BiFVO: Mindestmaß 40 cm, Schonzeit vom 1. November bis 31. Januar. Der Ostseeschnäpel ist ein Coregone und damit der Maränen-Verwandtschaft zuzurechnen, hat aber eigene, strengere Werte.

Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) — Binnengewässer (BiFVO SH): Anlage 1 BiFVO: ganzjährig geschont, kein Mindestmaß. Gefangene Tiere sind nach § 2 Abs. 3 BiFVO nach guter fachlicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich zurückzusetzen.

Ostseeschnäpel (Coregonus lavaretus balticus) — Küstengewässer (KüFVO SH): Anlage 1 Nr. 34 KüFVO. Mindestmaß identisch mit dem Binnenwert (40 cm), die Schonzeit ist an der Küste jedoch um einen Monat verschoben: 1. Dezember bis 28. Februar statt 1. November bis 31. Januar.

Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) — Küstengewässer (KüFVO SH): Anlage 1 Nr. 33 KüFVO: ganzjährig geschont, kein Mindestmaß — wie binnen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Renke (Maräne, Felchen) keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Kleine Maräne (Coregonus albula) — Binnengewässer (BiFVO SH), Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) — Binnengewässer (BiFVO SH), Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) — Binnengewässer (BiFVO SH), Ostseeschnäpel (Coregonus lavaretus balticus) — Küstengewässer (KüFVO SH), Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) — Küstengewässer (KüFVO SH). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Schleswig-Holstein.

Renke in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick