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Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Karpfen in Schleswig-Holstein

Für Karpfen ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Karpfen in Schleswig-Holstein: keine Schonzeit
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Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Karpfen — wissenschaftlich Cyprinus carpio
AngabeWert
FischartKarpfen (Cyprinus carpio)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaß35 cm
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Schonzeit-Spalte trägt ausdrücklich einen Strich.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Karpfen etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer keine Landesregelung keine Landesregelung

Küstengewässer: In Anlage 1 KüFVO nicht aufgeführt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen in Schleswig-Holstein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Karpfen keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Karpfen abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Karpfen in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Karpfen in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick