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Schonzeit · Schleswig-Holstein

Schonzeit Zander in Schleswig-Holstein

Die Schonzeit für Zander in Schleswig-Holstein läuft vom 15.03. bis zum 15.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Zander in Schleswig-Holstein: 15.03.–15.05.
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Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Zander — wissenschaftlich Sander lucioperca
AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeit15.03.–15.05.
Mindestmaß45 cm
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein

Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zander etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer — Elbe und Nebengewässer 15.02.–15.05. 40 cm
übrige Küstengewässer keine Schonzeit 40 cm

Küstengewässer — Elbe und Nebengewässer: Nach Anlage 1 Nr. 21 KüFVO.

übrige Küstengewässer: Dort besteht keine Zanderschonzeit.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander in Schleswig-Holstein?

Vom 15.03. bis zum 15.05. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?

Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Zander abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer — Elbe und Nebengewässer, übrige Küstengewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

Zander in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick