Schonzeit · Berlin
Schonzeit Zander in Berlin
Die Schonzeit für Zander in Berlin läuft vom 01.01. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | 01.01.–31.05. |
| Mindestmaß | 45 cm |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Viele Angelseiten behaupten, in Berlin habe der Zander keine Schonzeit — die Verordnung sieht sehr wohl eine vor (1. Januar bis 31. Mai, soweit mit der Handangel nachgestellt). Höchstens drei Aale und Zander zusammen pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zander in Berlin?
Vom 01.01. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Zander in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Zander in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zander Schonzeit Baden-Württemberg
- Zander Schonzeit Bayern
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Bremen
- Zander Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zander Schonzeit Niedersachsen
- Zander Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zander Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zander Schonzeit Saarland
- Zander Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zander Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zander Schonzeit Thüringen
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