Zum Inhalt springen

Stint Schonzeit

Schonzeit Stint in Berlin

Die Schonzeit für Stint in Berlin läuft vom 01.02. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Mindestmaß ist für Stint in Berlin nicht festgesetzt.

Stint in Berlin: 01.02.–30.04.
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Stint (Osmerus eperlanus), Seitenansicht — Schonzeit in Berlin
Stint — wissenschaftlich Osmerus eperlanus
AngabeWert
FischartStint (Osmerus eperlanus)
BundeslandBerlin
Schonzeit01.02.–30.04.
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Berlin unterscheidet zwei Stintformen: Der wandernde Flussstint (Osmerus eperlanus) steht in Anlage 1 und ist vom 1. Februar bis 30. April geschont; ein Mindestmaß ist in Anlage 1 nicht eingetragen. Der Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus) steht in Anlage 2 und ist frei. Da die beiden Formen im Fang kaum zu unterscheiden sind, ist während der Schonzeit Zurückhaltung angebracht.

Abweichende Regeln in Berlin

Die oben genannten Werte sind die Regel für Berlin. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Stint etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus) keine Schonzeit kein Mindestmaß

Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus): Die stationäre Binnenform steht in Anlage 2 und ist ausdrücklich ohne Schonzeit und ohne Mindestmaß.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Stint in Berlin?

Vom 01.02. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Stint sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Berlin?

Nein. In Berlin gelten für Stint abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Stint gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Stint in Berlin steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Stint: der Stint-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Berlin.

Stint in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Stint Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Berlin

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin im Überblick