Zum Inhalt springen

Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Berlin

Gründling ist in Berlin ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Gründling in Berlin nicht festgesetzt.

Gründling in Berlin: ganzjährig geschont
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Berlin
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandBerlin
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Praxisrelevant: Der Gründling ist in Berlin ganzjährig geschont und scheidet damit als Köderfisch aus — nach § 8 Abs. 1 ist bereits das Nachstellen und Fangen verboten. Als Köderfisch bleiben nur die Arten der Anlage 2 (z. B. Plötze, Ukelei, Güster, Kaulbarsch).

Abweichende Regeln in Berlin

Die oben genannten Werte sind die Regel für Berlin. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Gründling etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Weißflossengründling (Gobio albipinnatus) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Weißflossengründling (Gobio albipinnatus): Eigene Zeile in Anlage 1, ebenfalls ganzjährig geschont.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Berlin?

Gründling ist in Berlin ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Berlin?

Nein. In Berlin gelten für Gründling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Weißflossengründling (Gobio albipinnatus). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Berlin steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Berlin.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Berlin

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin im Überblick