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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Nordrhein-Westfalen

Gründling wird in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Gründling in Nordrhein-Westfalen nicht.

Gründling in Nordrhein-Westfalen: keine Landesregelung
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Gründling (Gobio gobio) kommt im gesamten Verordnungstext nicht vor; weder Schonzeit noch Mindestmaß. Verwechslungsgefahr bei der Köderfischentnahme: Schmerle (Barbatula barbatula), Steinbeißer (Cobitis sp.) und Elritze (Phoxinus phoxinus) sind nach § 1 ganzjährig geschützt und dürfen nach § 5 Abs. 1 auch nicht als Köderfisch verwendet oder abgegeben werden. Köderfische dürfen ohnehin nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen (§ 6 Abs. 1), und lebende Köderfische sind verboten (§ 6 Abs. 2).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Nordrhein-Westfalen?

Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen sieht für Gründling keine Schonzeit vor (LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Gründling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Nordrhein-Westfalen.

Angelgewässer in Nordrhein-Westfalen mit Gründling: Halterner StauseeOberseealle auf der Karte.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick