Schonzeit · Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Äsche in Nordrhein-Westfalen
Die Schonzeit für Äsche in Nordrhein-Westfalen läuft vom 01.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Äsche (Thymallus thymallus) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Schonzeit | 01.03.–30.04. |
| Mindestmaß | 30 cm |
| Fundstelle | LFischVO NRW, § 2 Nr. 3 und § 3 LFischVO; § 1a (ganzjährig in festgelegten Abschnitten) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Landesweite Schonzeit 01.03.–30.04. und Mindestmaß 30 cm. Zusätzlich nach § 1a ganzjähriges Entnahmeverbot in den von der obersten Fischereibehörde festgelegten Gewässerabschnitten.
Abweichende Regeln in Nordrhein-Westfalen
Die oben genannten Werte sind die Regel für Nordrhein-Westfalen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Äsche etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| behördlich festgelegte Äschen-Schutzabschnitte (§ 1a) | ganzjährig geschont | 30 cm |
behördlich festgelegte Äschen-Schutzabschnitte (§ 1a): Dort ganzjähriges Entnahmeverbot zusätzlich zur Frühjahrsschonzeit.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 2 Nr. 3 und § 3 LFischVO; § 1a (ganzjährig in festgelegten Abschnitten)
- Fassung
- Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Äsche in Nordrhein-Westfalen?
Vom 01.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 3 und § 3 LFischVO; § 1a (ganzjährig in festgelegten Abschnitten). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Äsche sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Nordrhein-Westfalen?
Nein. In Nordrhein-Westfalen gelten für Äsche abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: behördlich festgelegte Äschen-Schutzabschnitte (§ 1a). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Äsche in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.
Äsche in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Äsche Schonzeit Baden-Württemberg
- Äsche Schonzeit Bayern
- Äsche Schonzeit Berlin
- Äsche Schonzeit Brandenburg
- Äsche Schonzeit Bremen
- Äsche Schonzeit Hamburg
- Äsche Schonzeit Hessen
- Äsche Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Äsche Schonzeit Niedersachsen
- Äsche Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Äsche Schonzeit Saarland
- Äsche Schonzeit Sachsen
- Äsche Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Äsche Schonzeit Schleswig-Holstein
- Äsche Schonzeit Thüringen
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