Schonzeit · Brandenburg
Schonzeit Äsche in Brandenburg
Die Schonzeit für Äsche in Brandenburg läuft vom 01.12. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Äsche (Thymallus thymallus) |
| Bundesland | Brandenburg |
| Schonzeit | 01.12.–31.05. |
| Mindestmaß | 30 cm |
| Fundstelle | BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2
- Fassung
- Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Äsche in Brandenburg?
Vom 01.12. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Äsche sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Äsche in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Äsche in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.
Äsche in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Äsche Schonzeit Baden-Württemberg
- Äsche Schonzeit Bayern
- Äsche Schonzeit Berlin
- Äsche Schonzeit Bremen
- Äsche Schonzeit Hamburg
- Äsche Schonzeit Hessen
- Äsche Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Äsche Schonzeit Niedersachsen
- Äsche Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Äsche Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Äsche Schonzeit Saarland
- Äsche Schonzeit Sachsen
- Äsche Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Äsche Schonzeit Schleswig-Holstein
- Äsche Schonzeit Thüringen
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