Schonzeit · Hamburg
Schonzeit Äsche in Hamburg
Die Schonzeit für Äsche in Hamburg läuft vom 01.01. bis zum 15.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Mindestmaß ist für Äsche in Hamburg nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Äsche (Thymallus thymallus) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | 01.01.–15.05. |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Schonzeit 01.01.–15.05. Die Äsche steht nicht in Anlage 1, hat also kein Maß — sie ist nur über die Schonzeit geschützt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Äsche in Hamburg?
Vom 01.01. bis zum 15.05. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 HmbFAnGDVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Äsche sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Äsche in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Äsche in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
Äsche in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Äsche Schonzeit Baden-Württemberg
- Äsche Schonzeit Bayern
- Äsche Schonzeit Berlin
- Äsche Schonzeit Brandenburg
- Äsche Schonzeit Bremen
- Äsche Schonzeit Hessen
- Äsche Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Äsche Schonzeit Niedersachsen
- Äsche Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Äsche Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Äsche Schonzeit Saarland
- Äsche Schonzeit Sachsen
- Äsche Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Äsche Schonzeit Schleswig-Holstein
- Äsche Schonzeit Thüringen
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