Schonzeit · Hamburg
Schonzeit Schleie in Hamburg
Für Schleie ist in Hamburg ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Beim Maß gilt ein Entnahmefenster von 25 bis 45 Zentimetern: Zu kleine und zu große Exemplare sind gleichermaßen zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Schleie (Tinca tinca) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Entnahmefenster | 25–45 cm |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Entnahmefenster 25–45 cm (amtlich als „Schlei“). In Anlage 2 nicht gelistet — keine Schonzeit.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Schleie in Hamburg?
Das Landesrecht von Hamburg sieht für Schleie keine Schonzeit vor (HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 HmbFAnGDVO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Welches Entnahmefenster gilt für Schleie in Hamburg?
Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 25 und 45 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — große Laichtiere werden damit bewusst geschont.
Was passiert, wenn ich Schleie in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Schleie in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
Schleie in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Schleie Schonzeit Baden-Württemberg
- Schleie Schonzeit Bayern
- Schleie Schonzeit Berlin
- Schleie Schonzeit Brandenburg
- Schleie Schonzeit Bremen
- Schleie Schonzeit Hessen
- Schleie Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Schleie Schonzeit Niedersachsen
- Schleie Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Schleie Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Schleie Schonzeit Saarland
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Schleie Schonzeit Schleswig-Holstein
- Schleie Schonzeit Thüringen
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