Schonzeit Nase in Hamburg
Nase wird in der Fischereiverordnung von Hamburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Nase in Hamburg nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Nase (Chondrostoma nasus) fehlt in der HmbFAnGDVO vollständig; landesrechtlich weder Schonzeit noch Maß. Verwechslungsgefahr beachten: Die Zährte (Vimba vimba) trägt den Trivialnamen „Rußnase“ und ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 20 ganzjährig geschützt — sie ist jedoch eine eigene Art.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Nase in Hamburg?
Das Landesrecht von Hamburg sieht für Nase keine Schonzeit vor (HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Nase in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hamburg.
Nase in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Nase Schonzeit Baden-Württemberg
- Nase Schonzeit Bayern
- Nase Schonzeit Berlin
- Nase Schonzeit Brandenburg
- Nase Schonzeit Bremen
- Nase Schonzeit Hessen
- Nase Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Nase Schonzeit Niedersachsen
- Nase Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Nase Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Nase Schonzeit Saarland
- Nase Schonzeit Sachsen
- Nase Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Nase Schonzeit Schleswig-Holstein
- Nase Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Hamburg
- Hecht Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hamburg
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