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Nase Schonzeit

Schonzeit Nase in Brandenburg

Nase ist in Brandenburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Nase in Brandenburg nicht festgesetzt.

Nase in Brandenburg: ganzjährig geschont
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Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Nase (Chondrostoma nasus)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjährig geschont, Mindestmaß in der Anlage mit „-“ ausgewiesen. Entnahme ausgeschlossen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Nase (Chondrostoma nasus)“
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase in Brandenburg?

Nase ist in Brandenburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Nase (Chondrostoma nasus)“.

Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Nase in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Brandenburg.

Nase in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg im Überblick