Schonzeit Nase in Sachsen
Nase ist in Sachsen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Mindestmaß | 40 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 25 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Außerhalb der Elbe ist die Nase in Sachsen ganzjährig geschont. Nur in der Elbe gilt die befristete Schonzeit vom 1. Januar bis 15. Juni mit einem Mindestmaß von 40 cm.
Abweichende Regeln in Sachsen
Die oben genannten Werte sind die Regel für Sachsen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Nase etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Elbe | 01.01.–15.06. | 40 cm |
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 25
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Nase in Sachsen?
Nase ist in Sachsen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 25.
Wie groß muss ein Nase sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Sachsen?
Nein. In Sachsen gelten für Nase abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Elbe. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Nase in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Nase: der Nase-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Nase in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Nase Schonzeit Baden-Württemberg
- Nase Schonzeit Bayern
- Nase Schonzeit Berlin
- Nase Schonzeit Brandenburg
- Nase Schonzeit Bremen
- Nase Schonzeit Hamburg
- Nase Schonzeit Hessen
- Nase Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Nase Schonzeit Niedersachsen
- Nase Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Nase Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Nase Schonzeit Saarland
- Nase Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Nase Schonzeit Schleswig-Holstein
- Nase Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen
- Hecht Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
- Regenbogenforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
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- Karpfen Schonzeit Sachsen
- Wels Schonzeit Sachsen
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- Brasse Schonzeit Sachsen
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- Barbe Schonzeit Sachsen
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