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Schonzeit · Sachsen

Schonzeit Barbe in Sachsen

Die Schonzeit für Barbe in Sachsen läuft vom 15.04. bis zum 30.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Barbe in Sachsen: 15.04.–30.06.
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Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen
Barbe — wissenschaftlich Barbus barbus
AngabeWert
FischartBarbe (Barbus barbus)
BundeslandSachsen
Schonzeit15.04.–30.06.
Mindestmaß50 cm
FundstelleSächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 9

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 9
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barbe in Sachsen?

Vom 15.04. bis zum 30.06. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 9. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Barbe sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Barbe in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Barbe gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barbe in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.

Barbe in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barbe Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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