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Schonzeit · Sachsen

Schonzeit Regenbogenforelle in Sachsen

Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Sachsen läuft vom 01.10. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Regenbogenforelle in Sachsen: 01.10.–30.04.
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Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen
Regenbogenforelle — wissenschaftlich Oncorhynchus mykiss
AngabeWert
FischartRegenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
BundeslandSachsen
Schonzeit01.10.–30.04.
Mindestmaß25 cm
FundstelleSächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 31

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Anlage formuliert die Schonzeit als „1. Oktober bis 30. April nur in Fließgewässern“ — in stehenden Gewässern besteht keine Schonzeit. Das Mindestmaß gilt ohne diese Einschränkung.

Abweichende Regeln in Sachsen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Sachsen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Regenbogenforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
stehende Gewässer keine Schonzeit 25 cm

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 31
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle in Sachsen?

Vom 01.10. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 31. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Regenbogenforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Sachsen?

Nein. In Sachsen gelten für Regenbogenforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: stehende Gewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Regenbogenforelle in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.

Regenbogenforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen im Überblick