Schonzeit Stint in Sachsen
Stint wird in der Fischereiverordnung von Sachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Stint in Sachsen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Stint (Osmerus eperlanus) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Stint (Osmerus eperlanus) kommt in der Anlage nicht vor.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Stint in Sachsen?
Das Landesrecht von Sachsen sieht für Stint keine Schonzeit vor (SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Stint sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Stint in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Stint gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Stint in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Stint: der Stint-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Stint in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Stint Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Stint Schonzeit Baden-Württemberg
- Stint Schonzeit Bayern
- Stint Schonzeit Berlin
- Stint Schonzeit Brandenburg
- Stint Schonzeit Bremen
- Stint Schonzeit Hamburg
- Stint Schonzeit Hessen
- Stint Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Stint Schonzeit Niedersachsen
- Stint Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Stint Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Stint Schonzeit Saarland
- Stint Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Stint Schonzeit Schleswig-Holstein
- Stint Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen
- Hecht Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
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