Schonzeit Stint in Hamburg
Stint wird in der Fischereiverordnung von Hamburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Stint in Hamburg nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Stint (Osmerus eperlanus) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Stint (Osmerus eperlanus) ist in Hamburg landesrechtlich nicht geregelt — die HmbFAnGDVO nennt ihn weder in Anlage 1 (Entnahmefenster) noch in Anlage 2 (Schonzeiten) noch in § 6 (Artenschutz). Das ist bemerkenswert, weil der Stintaufstieg in der Tideelbe im Februar/März das angelfischereiliche Großereignis Hamburgs ist. Beim Stintangeln in der Elbe sind allerdings die ganzjährig geschützten Wanderarten aus § 6 Abs. 1 zu beachten — insbesondere Finte (Nr. 4), Maifisch (Nr. 9), Fluss- und Meerneunauge (Nr. 5 und 10) sowie Lachs (Nr. 8). Zusätzlich gelten die Schon- und Sperrgebiete nach § 9.
Abweichende Regeln in Hamburg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Hamburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Stint etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Finte (Alosa fallax) | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
| Maifisch (Alosa alosa) | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
Finte (Alosa fallax): § 6 Abs. 1 Nr. 4: ganzjährig geschützt. Namensähnlich, aber eine völlig andere Art (Heringsartige) — in der Tideelbe der klassische Beifang beim Stintangeln.
Maifisch (Alosa alosa): § 6 Abs. 1 Nr. 9: ganzjährig geschützt; ebenfalls Elbe-relevanter Beifang.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Stint in Hamburg?
Das Landesrecht von Hamburg sieht für Stint keine Schonzeit vor (HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Stint sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Gilt die Regel in ganz Hamburg?
Nein. In Hamburg gelten für Stint abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Finte (Alosa fallax), Maifisch (Alosa alosa). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Stint gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Stint in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Stint: der Stint-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hamburg.
Stint in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Stint Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Stint Schonzeit Baden-Württemberg
- Stint Schonzeit Bayern
- Stint Schonzeit Berlin
- Stint Schonzeit Brandenburg
- Stint Schonzeit Bremen
- Stint Schonzeit Hessen
- Stint Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Stint Schonzeit Niedersachsen
- Stint Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Stint Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Stint Schonzeit Saarland
- Stint Schonzeit Sachsen
- Stint Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Stint Schonzeit Schleswig-Holstein
- Stint Schonzeit Thüringen
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