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Schonzeit · alle Bundesländer

Stint (Osmerus eperlanus), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Stint · Osmerus eperlanus

Stint: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Stint gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, —
Bayern keine Landesregelung keine Landesregelung AVBayFiG, —
Berlin 01.02.–30.04. kein Mindestmaß LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“
Brandenburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Stint (Osmerus eperlanus)“
Bremen keine Schonzeit kein Mindestmaß Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 24 — „Stint (Osmerus eperlanus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen keine Schonzeit kein Mindestmaß HFischV, —
Mecklenburg-Vorpommern 01.03.–30.04. kein Mindestmaß BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 4 BiFVO M-V („Binnenstint (Osmerus eperlanus spirinchus) 1. März bis 30. April“)
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Stint (Osmerus eperlanus eperlanus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Stint legen 2 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.02. bis zum 01.03. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Brandenburg. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBaden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Stint

Wiss. Name
Osmerus eperlanus
Familie
Stinte (Osmeridae), Ordnung Stintartige (Osmeriformes)
Groesse
meist 15–20 cm, häufig 10–18 cm, maximal rund 30 cm (Einzelnachweise bis 45 cm); der Binnenstint bleibt bei etwa 10–12 cm
Gewicht
überwiegend 20–50 g, Höchstgewicht rund 180 g
Laichzeit
Ende Februar bis April, örtlich bis Mai, ab etwa 9 °C Wassertemperatur
Nahrung
Zooplankton und kleine Planktonkrebse, Bodentiere, größere Stinte auch Jungfische einschließlich der eigenen Art

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Der Stint hat einen schlanken, seitlich nur leicht abgeflachten Körper mit auffallend zarter, halb durchscheinender Haut. Rücken und obere Flanken sind graugrün bis rosa getönt, darunter zieht sich ein silbrig glänzendes Längsband über die gesamte Flanke bis zum Schwanzstiel. Der Kopf ist spitz, die Augen sind groß, und die Mundspalte reicht weit nach hinten: Das Maul ist oberständig, der Unterkiefer steht deutlich vor. Auf Kiefern, Gaumen und Zunge sitzen kräftige, nach hinten gerichtete Fangzähne, die den kleinen Fisch als Räuber ausweisen. Die Seitenlinie ist unvollständig ausgebildet, die Schuppen sitzen locker und lösen sich beim Anfassen leicht ab.

Zwei Merkmale machen die Bestimmung eindeutig. Erstens die Fettflosse: Zwischen Rücken- und Schwanzflosse trägt der Stint eine kleine, strahlenlose Hautflosse, wie sie für die Verwandtschaft der Lachsartigen typisch ist. Zweitens der Geruch – frisch gefangene Stinte verströmen eine intensive, an frische Gurken erinnernde Note, die dem Fisch die Beinamen "Gurkenfisch" und "Stinkfisch" eingetragen hat. Der Geruch ist artspezifisch und unabhängig von der Nahrung; er ist am frischen Fisch am stärksten ausgeprägt und dient in der Praxis zugleich als Frischeindikator.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Der Stint besiedelt die Küstengewässer Europas von der Biskaya über Nordsee und Ärmelkanal bis in die Ostsee und nordwärts bis ins Weiße Meer. Er ist ein Freiwasser-Schwarmfisch, hält sich bevorzugt im Brack- und Mischwasser der Flussmündungen auf und zieht selten weit hinaus aufs offene Meer. In Deutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt in der Nordhälfte: Nord- und Ostsee mit ihren Zuflüssen sowie die großen Ästuare von Elbe, Weser und Ems. In der Tideelbe reicht sein Aktionsraum bis an das Wehr Geesthacht, in der Tideweser bis an das Weserwehr in Bremen-Hastedt.

Die Art tritt in zwei Formen auf. Die Wanderform – als See- oder Flussstint bezeichnet – lebt anadrom, wächst im Küstenwasser heran und steigt zum Laichen in die Unterläufe der Ströme auf; sie erreicht die volle Körperlänge von bis zu rund 30 Zentimetern. Der Binnenstint dagegen bleibt ganzjährig in großen, tiefen und kühlen Seen Nord- und Nordosteuropas stationär und wird mit etwa 10 bis 12 Zentimetern deutlich kleiner. Beide Formen gehören zur selben Art; ihre Unterschiede sind ökologisch und in der Größe begründet, im Einzelfang jedoch kaum sicher auseinanderzuhalten.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Zur Laichzeit sammeln sich die Stinte in großen Schwärmen in den Ästuaren und steigen in die Unterläufe der Ströme auf. Der Hauptlaichzeitraum liegt zwischen Ende Februar und April, örtlich zieht er sich bis in den Mai; ausgelöst wird er, sobald das Wasser rund 9 Grad erreicht. Abgelaicht wird über sandigem bis kiesigem Grund in gut durchströmten Abschnitten, oft in Ufernähe. Ein Weibchen gibt je nach Größe mehrere Tausend bis rund 40.000 klebrige Eier von 0,6 bis 0,9 Millimetern Durchmesser ab, die am Substrat haften bleiben.

Die Larven schlüpfen nach etwa drei bis fünf Wochen und driften mit der Strömung in die Brackwasserzonen der Mündungen, wo sie im Sommer heranwachsen. Ein großer Teil der Elterntiere stirbt nach dem Laichgeschäft, sodass geschwächte Fische in dieser Phase eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel und Raubfische sind. Geschlechtsreif werden Stinte im Brackwasser mit drei bis vier Jahren, in reinem Süßwasser bereits mit ein bis zwei Jahren. Die Lebenserwartung liegt meist bei bis zu sechs Jahren, in Einzelfällen sind bis zu zehn Jahre belegt.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Angelnd erreichst du den Stint fast ausschließlich während des Frühjahrsaufstiegs zwischen Mitte Februar und Anfang April, wenn die Schwärme in Elbe, Weser und Ems in Ufernähe stehen. Standard ist ein Paternoster mit kleinen, dressierten Haken der Größen 10 bis 14 an kurzen Seitenarmen über einem birnenförmigen Blei von 50 bis 100 Gramm, geführt an einer rund 3 Meter langen Rute mit 60 bis 100 Gramm Wurfgewicht. Die Montage wird ausgeworfen, abgesenkt und in pumpenden Bewegungen eingeholt; ein Madenpaar, ein Wurmstück oder ein Heringsfetzen am Haken steigert die Trefferquote. In Häfen und an Anlegern, etwa in Husum oder in Bremen, funktioniert eine leichte Posenmontage genauso gut.

Bei den Schutzbestimmungen lohnt der Blick in die jeweilige Landesverordnung: In Brandenburg ist der Stint ganzjährig geschont, in Berlin gilt eine Schonzeit vom 01.02. bis 30.04. und in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.03. bis 30.04. Ein Mindestmaß schreibt derzeit kein Bundesland vor. Die Berliner Regelung schützt ausdrücklich den Flussstint, während der Binnenstint frei ist – weil beide im Fang kaum zu unterscheiden sind, behandelst du dort während der Schonzeit jeden Stint als geschont. In Küsten- und Tidegewässern greift zusätzlich die jeweilige Küstenfischereiverordnung, in Hamburg außerdem die Begrenzung auf höchstens zwei Handangeln mit je zwei Bissstellen. Alle Details findest du unter /schonzeit/stint/ und /mindestmass/stint/.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Im Süßwasser wird der Stint am häufigsten mit dem Ukelei (Alburnus alburnus) verwechselt, denn beide sind schlank, silbrig und etwa gleich groß, und beide tragen ein nach oben gerichtetes Maul mit vorstehendem Unterkiefer. Der sichere Prüfpunkt ist die Fettflosse: Der Stint besitzt zwischen Rücken- und Schwanzflosse die kleine, strahlenlose Hautflosse der Lachsverwandten, beim Ukelei als Karpfenfisch endet die Rückenpartie hinter der Rückenflosse glatt. Dazu kommen zwei weitere Unterschiede: Der Stint hat kräftige Fangzähne auf Kiefern und Zunge, der Ukelei ein zahnloses Maul mit Schlundzähnen, und schon eine kurze Geruchsprobe entscheidet, weil nur der Stint die deutliche Gurkennote mitbringt.

In den Ästuaren von Elbe und Weser landen zudem regelmäßig junge Heringe und Finten (Alosa fallax) im Paternoster. Beide gehören zu den Heringsartigen und zeigen einen scharfkantigen Bauchkiel, große, sehr leicht ablösende Schuppen und eine glatte Rückenlinie, während der Stint einen runden Bauch, eine unvollständige Seitenlinie und eben die Fettflosse aufweist. Die Finte trägt hinter dem Kiemendeckel meist eine Reihe dunkler Flecken, wird bis rund 55 Zentimeter lang und ist über die FFH-Richtlinie geschützt – ein solcher Beifang gehört unverzüglich und schonend zurück ins Wasser. Junge Heringe erkennst du zusätzlich am tiefer eingeschnittenen Schwanz und am fehlenden Gurkengeruch.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia – Stint (Osmerus eperlanus)FishBase – Osmerus eperlanus (European smelt)PisciPage – Europäischer StintFischlexikon.eu – Stint, Europäischer Stint (Osmerus eperlanus)

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Stint?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 2 der 16 hier erfassten Länder legen für Stint eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.02. bis zum 01.03. In 1 Land ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Stint sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Stint setzt keines der erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Schonzeit für Stint im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein gelten für Stint in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Stint am besten?

Angelnd erreichst du den Stint fast ausschließlich während des Frühjahrsaufstiegs zwischen Mitte Februar und Anfang April, wenn die Schwärme in Elbe, Weser und Ems in Ufernähe stehen.

Wie unterscheide ich Stint von ähnlichen Arten?

Im Süßwasser wird der Stint am häufigsten mit dem Ukelei (Alburnus alburnus) verwechselt, denn beide sind schlank, silbrig und etwa gleich groß, und beide tragen ein nach oben gerichtetes Maul mit vorstehendem Unterkiefer.

Weiter prüfen

Wie du Stint fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Stint-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Stint im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

Angelgewässer mit Stint: Großer Wummseealle auf der interaktiven Karte.

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