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Schonzeit · alle Bundesländer

Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Bachsaibling · Salvelinus fontinalis

Bachsaibling: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Bachsaibling gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von einheitlich 25 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg 01.10.–28.02. kein Mindestmaß LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern keine Schonzeit kein Mindestmaß AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.52
Berlin 01.10.–30.04. 25 cm LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)“
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen keine Schonzeit kein Mindestmaß HFischV, —
Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung)
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, § 1 Abs. 4 (nur Besatzregelung)
Sachsen 01.10.–30.04. 25 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 8
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Bachsaibling legen 3 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 01.10. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Steckbrief: Bachsaibling

Wiss. Name
Salvelinus fontinalis
Familie
Lachsfische (Salmonidae), Gattung Saiblinge (Salvelinus)
Groesse
in Deutschland meist 20–40 cm, gut abgewachsen bis rund 55 cm; in Nordamerika deutlich größer
Gewicht
meist 0,3–1,0 kg; in nahrungsreichen Gewässern mehrere Kilogramm
Laichzeit
Oktober bis Januar, Schwerpunkt November und Dezember; in sehr kalten Gewässern bis in den März
Nahrung
Insekten und deren Larven, Bachflohkrebse und andere Kleinkrebse, Anflugnahrung; größere Fische auch Kleinfische und Fischbrut

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Das auffälligste Kennzeichen des Bachsaiblings ist seine marmorierte Zeichnung: Rücken und Rückenflosse tragen ein wurmartiges, helles Muster auf dunkelgrünem bis olivbraunem Grund, das sich häufig bis auf die Schwanzflosse fortsetzt. Auf den Flanken sitzen zahlreiche helle, gelbliche Tupfen, dazwischen leuchten kleine rote Punkte, die von einem blauen Hof umrandet sind. Der Bauch ist hell; bei Laichfischen färbt er sich kräftig orange bis rot.

Ebenso typisch sind die unteren Flossen: Brust-, Bauch- und Afterflosse sind orange bis rötlich gefärbt und zeigen einen weißen Vorderrand, der nach hinten von einem schwarzen Streifen begrenzt wird. Zwischen Rückenflosse und Schwanz sitzt die für Lachsfische typische Fettflosse, die Schwanzflosse ist deutlich eingebuchtet. Der Körper ist spindelförmig und kräftig, der Kopf groß, die Maulspalte reicht bis hinter das Auge; Kiefer und Gaumen sind gut bezahnt.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Der Bachsaibling stammt aus dem Osten Nordamerikas und wurde ab 1884 nach Europa gebracht. Er bewohnt kalte, klare und sauerstoffreiche Gewässer: schnell strömende Bäche und Oberläufe der Forellen- und Äschenregion, Bergseen sowie kühle Talsperren. Wohl fühlt er sich bei Temperaturen unterhalb von etwa 16 Grad; steigt das Wasser darüber, zieht er sich an Quellhorizonte, in beschattete Abschnitte und in tiefe Zonen zurück.

Gegenüber saurem Wasser und leichter Gewässerbelastung ist er robuster als die Bachforelle und hält sich deshalb noch in versauerten Mittelgebirgsbächen, in denen die heimische Forelle ausfällt. Anders als diese ist er wenig an feste Unterstände gebunden und jagt auch im offenen Wasser. In Deutschland tragen sich die meisten Bestände über Besatz; eine eigenständige Fortpflanzung gelingt nur an wenigen Gewässern. Als gebietsfremde Art konkurriert er mit Bachforelle und Äsche um Nahrung und Laichplätze, was bei Besatzentscheidungen in Salmonidengewässern eine Rolle spielt.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Die Laichzeit reicht von Oktober bis Januar mit dem Schwerpunkt im November und Dezember; in sehr kalten Gewässern zieht sie sich bis in den März. Auslöser sind fallende Wassertemperaturen zwischen etwa vier und acht Grad. Die Männchen färben sich dann kräftig orangerot, entwickeln einen ausgeprägten Rücken, und die weiß-schwarzen Flossensäume treten besonders deutlich hervor.

Zum Laichen sucht der Bachsaibling flache, kiesige Stellen mit Durchströmung auf, häufig an Zuflüssen oder über Quellhorizonten. Das Weibchen schlägt mit Drehungen des Hinterleibs und kräftigen Schwanzschlägen eine Laichgrube in den Kies und legt darin die rund vier bis fünf Millimeter großen Eier ab — je nach Kondition bis etwa 2.000 Stück pro Kilogramm Körpergewicht. Nach der Befruchtung deckt sie das Gelege locker mit Kies zu. Je nach Wassertemperatur schlüpft die Brut nach 60 bis 80 Tagen. Unter kargen Bedingungen bleibt der Bachsaibling klein und wird bereits im zweiten Lebensjahr geschlechtsreif.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Fangen lässt sich der Bachsaibling mit Fliege, Spinnködern und Naturködern. Am Bach überzeugen Goldkopfnymphe, Trockenfliege und kleiner Spinner, am Forellensee Spoons, Rogen und Bienenmaden dicht über Grund. Weil er im Schwarm zieht und ohne festen Unterstand auskommt, lohnt es sich, neben den klassischen Einständen auch das freie Wasser und die Tiefenzonen systematisch abzusuchen. Die aktivsten Phasen liegen in der kalten Jahreszeit sowie am frühen Morgen und in der Abenddämmerung.

Rechtlich führen viele Bundesländer die Art gesondert auf, andere gar nicht. Eine Schonzeit gilt in Baden-Württemberg vom 1. Oktober bis 28. Februar sowie in Berlin und Sachsen jeweils vom 1. Oktober bis 30. April; ein Mindestmaß von 25 cm ist in Berlin und in Sachsen festgelegt. Da der Bachsaibling gebietsfremd ist, bestehen mancherorts zusätzlich besondere Anlande- oder Rücksetzregeln, etwa in Thüringen. Die aktuellen Angaben für dein Bundesland findest du auf /schonzeit/bachsaibling/ und /mindestmass/bachsaibling/; darüber hinaus gilt immer die Ordnung des jeweiligen Gewässers.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Am ehesten wird der Bachsaibling mit dem Seesaibling (Salvelinus alpinus) verwechselt, denn beide tragen helle Punkte auf dunklem Grund und weiße Flossensäume. Der sichere Unterschied liegt in Rücken- und Schwanzflosse: Beim Bachsaibling sind sie hell marmoriert und gefleckt, beim Seesaibling bleiben sie einfarbig dunkel und ungefleckt. Beim Bachsaibling grenzt außerdem ein schwarzer Streifen den weißen Vorderrand der unteren Flossen ab, während der Saum beim Seesaibling rein weiß bleibt. Hinzu kommt der Lebensraum: Der Seesaibling lebt vorwiegend in tiefen, kalten Alpen- und Voralpenseen.

Von der Bachforelle (Salmo trutta fario) trennt ihn das umgekehrte Punktmuster: Die Bachforelle zeigt dunkle und rote Punkte auf hellem Grund, der Bachsaibling helle Tupfen auf dunklem Grund, ergänzt um rote Punkte mit blauem Hof. Die Rückenflosse der Bachforelle ist schlicht gezeichnet, die des Bachsaiblings wurmartig marmoriert. Auch die Schwanzflosse hilft weiter: Beim Bachsaibling ist sie deutlicher eingebuchtet. Kreuzungen beider Arten ergeben die auffällig quer gestreifte Tigerforelle, die unfruchtbar ist und im Freiwasser selten auftritt.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia – Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)BUND Naturschutz Altötting – Artensteckbrief BachsaiblingFischereiverband Vorarlberg – BachsaiblingNÖ Landesfischereiverband – Seesaibling (Abgrenzung)

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 3 der 16 hier erfassten Länder legen für Bachsaibling eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 01.10. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von einheitlich 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Bachsaibling im ganzen Bundesland?

Nach den ausgewerteten Verordnungen gelten die Werte jeweils landesweit. Die Gewässerordnung des einzelnen Gewässers darf aber strenger sein und ist zusätzlich zu beachten.

Wann und womit fängt man Bachsaibling am besten?

Fangen lässt sich der Bachsaibling mit Fliege, Spinnködern und Naturködern. Am Bach überzeugen Goldkopfnymphe, Trockenfliege und kleiner Spinner, am Forellensee Spoons, Rogen und Bienenmaden dicht über Grund.

Wie unterscheide ich Bachsaibling von ähnlichen Arten?

Am ehesten wird der Bachsaibling mit dem Seesaibling (Salvelinus alpinus) verwechselt, denn beide tragen helle Punkte auf dunklem Grund und weiße Flossensäume. Der sichere Unterschied liegt in Rücken- und Schwanzflosse: Beim Bachsaibling sind sie hell marmoriert und gefleckt, beim Seesaibling bleiben sie einfarbig dunkel und ungefleckt.

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Wie du Bachsaibling fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Bachsaibling-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Bachsaibling im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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