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Bachsaibling Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling in Sachsen-Anhalt

Bachsaibling wird in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Bachsaibling in Sachsen-Anhalt nicht.

Bachsaibling in Sachsen-Anhalt: keine Landesregelung
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Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen-Anhalt
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
FischartBachsaibling (Salvelinus fontinalis)
BundeslandSachsen-Anhalt
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleFischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) wird in der FischO LSA nicht genannt — weder Schonzeit noch Mindestmaß. Praxisrelevant: Als nicht heimische Art fällt er unter die Anlandungsverpflichtung des § 7 Abs. 1 — gefangene Fische nicht heimischer Arten, für die weder Schonmaß noch Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet werden und dürfen nicht zurückgesetzt werden. Strengere Vorgaben der Gewässerordnung bleiben möglich.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Sachsen-Anhalt?

Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen-Anhalt.

Bachsaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Sachsen-Anhalt

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt im Überblick