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Schonzeit · Sachsen-Anhalt

Schonzeit Zander in Sachsen-Anhalt

Die Schonzeit für Zander in Sachsen-Anhalt läuft vom 15.02. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Zander in Sachsen-Anhalt: 15.02.–31.05.
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Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen-Anhalt
Zander — wissenschaftlich Sander lucioperca
AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
BundeslandSachsen-Anhalt
Schonzeit15.02.–31.05.
Mindestmaß50 cm
FundstelleFischO LSA, § 3 Abs. 1 Nr. 8 (Schonzeit); § 4 Abs. 1 Nr. 20 (Mindestmaß) FischO LSA

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
§ 3 Abs. 1 Nr. 8 (Schonzeit); § 4 Abs. 1 Nr. 20 (Mindestmaß) FischO LSA
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander in Sachsen-Anhalt?

Vom 15.02. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist FischO LSA, § 3 Abs. 1 Nr. 8 (Schonzeit); § 4 Abs. 1 Nr. 20 (Mindestmaß) FischO LSA. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Zander in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.

Zander in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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