Schonzeit · Baden-Württemberg
Schonzeit Zander in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Zander in Baden-Württemberg läuft vom 01.04. bis zum 15.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Schonzeit | 01.04.–15.05. |
| Mindestmaß | 45 cm |
| Fundstelle | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Verbreitete Angelportale nennen für den Zander „15.02.–15.05.“ — das ist die Hechtschonzeit. Maßgeblich ist die Verordnung.
Abweichende Regeln in Baden-Württemberg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zander etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Main | 01.02.–30.04. | 50 cm |
| Bodensee-Obersee | 01.04.–31.05. | 40 cm |
Bodensee-Obersee: Nach § 16 Abs. 1 BodFischVO.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 LFischVO
- Fassung
- Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zander in Baden-Württemberg?
Vom 01.04. bis zum 15.05. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?
Nein. In Baden-Württemberg gelten für Zander abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Main, Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.
Zander in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zander Schonzeit Bayern
- Zander Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Bremen
- Zander Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zander Schonzeit Niedersachsen
- Zander Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zander Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zander Schonzeit Saarland
- Zander Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zander Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zander Schonzeit Thüringen
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