Schonzeit Seesaibling in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Seesaibling in Baden-Württemberg läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seesaibling (Salvelinus alpinus) |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Schonzeit | 01.10.–28.02. |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Wortlaut: 'Seesaibling (Salvelinus alpinus L.)', 1. Oktober bis 28. Februar, 25 cm.
Abweichende Regeln in Baden-Württemberg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Seesaibling etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein) | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See: § 1 LFischVO ist nach § 23 Nr. 3 LFischVO ausgenommen; es gilt die Bodenseefischereiverordnung.
Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein): § 1 LFischVO ist nach § 23 Nr. 4 LFischVO ausgenommen; es gilt die Unterseefischereiordnung.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1
- Fassung
- Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Baden-Württemberg?
Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?
Nein. In Baden-Württemberg gelten für Seesaibling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See, Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Baden-Württemberg.
Angelgewässer in Baden-Württemberg mit Seesaibling: Schluchsee — alle auf der Karte.
Seesaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Seesaibling Schonzeit Bayern
- Seesaibling Schonzeit Berlin
- Seesaibling Schonzeit Brandenburg
- Seesaibling Schonzeit Bremen
- Seesaibling Schonzeit Hamburg
- Seesaibling Schonzeit Hessen
- Seesaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Seesaibling Schonzeit Niedersachsen
- Seesaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Seesaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Seesaibling Schonzeit Saarland
- Seesaibling Schonzeit Sachsen
- Seesaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Seesaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Seesaibling Schonzeit Thüringen
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