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Schonzeit · Baden-Württemberg

Schonzeit Bachforelle in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Bachforelle in Baden-Württemberg läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Bachforelle in Baden-Württemberg: 01.10.–28.02.
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Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Bachforelle — wissenschaftlich Salmo trutta fario
AngabeWert
FischartBachforelle (Salmo trutta fario)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeit01.10.–28.02.
Mindestmaß25 cm
FundstelleLFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO („Bach-/Flussforelle“)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Das Mindestmaß ist gestaffelt: im Hochrhein 35 cm, in Fließgewässern oberhalb 800 m ü. NN 20 cm, im Übrigen 25 cm.

Abweichende Regeln in Baden-Württemberg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Bachforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Hochrhein 01.10.–28.02. 35 cm
Fließgewässer oberhalb 800 m ü. NN 01.10.–28.02. 20 cm
Bodensee-Obersee 01.11.–10.01. 50 cm

Bodensee-Obersee: § 16 BodFischVO fasst See- und Bachforelle zusammen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 LFischVO („Bach-/Flussforelle“)
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle in Baden-Württemberg?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO („Bach-/Flussforelle“). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Bachforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?

Nein. In Baden-Württemberg gelten für Bachforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Hochrhein, Fließgewässer oberhalb 800 m ü. NN, Bodensee-Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachforelle in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

Bachforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick