Schonzeit · Berlin
Schonzeit Bachforelle in Berlin
Die Schonzeit für Bachforelle in Berlin läuft vom 01.10. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachforelle (Salmo trutta fario) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | 01.10.–30.04. |
| Mindestmaß | 30 cm |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle in Berlin?
Vom 01.10. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Bachforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Bachforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachforelle in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Bachforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachforelle Schonzeit Bayern
- Bachforelle Schonzeit Brandenburg
- Bachforelle Schonzeit Bremen
- Bachforelle Schonzeit Hamburg
- Bachforelle Schonzeit Hessen
- Bachforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachforelle Schonzeit Niedersachsen
- Bachforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachforelle Schonzeit Saarland
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachforelle Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Berlin
- Hecht Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Berlin
- Barsch Schonzeit Berlin
- Regenbogenforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Berlin
- Karpfen Schonzeit Berlin
- Wels Schonzeit Berlin
- Schleie Schonzeit Berlin
- Rotauge Schonzeit Berlin
- Brasse Schonzeit Berlin
- Döbel Schonzeit Berlin
- Äsche Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Barbe Schonzeit Berlin
- Lachs Schonzeit Berlin