Schonzeit · Berlin
Schonzeit Flussbarsch in Berlin
Für Flussbarsch ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Flussbarsch in Berlin nicht festgesetzt.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Flussbarsch (Perca fluviatilis) |
| Bundesland | Berlin |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Fundstelle | LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Flussbarsch steht in Anlage 2 („Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten“) — ausdrücklich weder Schonzeit noch Maß.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Berlin?
Das Landesrecht von Berlin sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Berlin steht auf einer eigenen Seite.
Barsch in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Barsch Schonzeit Baden-Württemberg
- Barsch Schonzeit Bayern
- Barsch Schonzeit Brandenburg
- Barsch Schonzeit Bremen
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hessen
- Barsch Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Barsch Schonzeit Niedersachsen
- Barsch Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Barsch Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Barsch Schonzeit Saarland
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Barsch Schonzeit Schleswig-Holstein
- Barsch Schonzeit Thüringen
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