Schonzeit · Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Flussbarsch in Nordrhein-Westfalen
Flussbarsch wird in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Flussbarsch in Nordrhein-Westfalen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Flussbarsch (Perca fluviatilis) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFischVO NRW, nicht in §§ 1, 2, 3 LFischVO aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Weder bei den ganzjährig geschützten Arten noch bei den befristeten Schonzeiten noch bei den Mindestmaßen genannt. Gewässerordnungen legen in der Praxis häufig eigene Mindestmaße fest.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- nicht in §§ 1, 2, 3 LFischVO aufgeführt
- Fassung
- Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Nordrhein-Westfalen?
Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (LFischVO NRW, nicht in §§ 1, 2, 3 LFischVO aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.
Barsch in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Barsch Schonzeit Baden-Württemberg
- Barsch Schonzeit Bayern
- Barsch Schonzeit Berlin
- Barsch Schonzeit Brandenburg
- Barsch Schonzeit Bremen
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hessen
- Barsch Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Barsch Schonzeit Niedersachsen
- Barsch Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Barsch Schonzeit Saarland
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Barsch Schonzeit Schleswig-Holstein
- Barsch Schonzeit Thüringen
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