Schonzeit · Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Döbel (Aitel) in Nordrhein-Westfalen
Döbel (Aitel) wird in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Döbel (Aitel) in Nordrhein-Westfalen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Döbel (Aitel) (Squalius cephalus) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Döbel (Aitel) kommt im Verordnungstext nicht vor.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt
- Fassung
- Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Döbel in Nordrhein-Westfalen?
Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen sieht für Döbel (Aitel) keine Schonzeit vor (LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Döbel sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Döbel (Aitel) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Döbel (Aitel) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Döbel in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.
Döbel in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Döbel Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Döbel Schonzeit Baden-Württemberg
- Döbel Schonzeit Bayern
- Döbel Schonzeit Berlin
- Döbel Schonzeit Brandenburg
- Döbel Schonzeit Bremen
- Döbel Schonzeit Hamburg
- Döbel Schonzeit Hessen
- Döbel Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Döbel Schonzeit Niedersachsen
- Döbel Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Döbel Schonzeit Saarland
- Döbel Schonzeit Sachsen
- Döbel Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Döbel Schonzeit Schleswig-Holstein
- Döbel Schonzeit Thüringen
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