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Schonzeit · Nordrhein-Westfalen

Schonzeit Meerforelle in Nordrhein-Westfalen

Meerforelle ist in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Meerforelle in Nordrhein-Westfalen nicht.

Meerforelle in Nordrhein-Westfalen: ganzjährig geschont
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Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
FischartMeerforelle (Salmo trutta trutta)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO NRW, § 1 LFischVO (ganzjährige Schonzeit); Meldepflicht nach § 4 Abs. 2

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjährig geschützt — eine Entnahme ist in keiner Größe zulässig. Fänge sind binnen sieben Tagen unter Angabe des Fundortes der unteren Fischereibehörde zu melden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 LFischVO (ganzjährige Schonzeit); Meldepflicht nach § 4 Abs. 2
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Nordrhein-Westfalen?

Meerforelle ist in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 1 LFischVO (ganzjährige Schonzeit); Meldepflicht nach § 4 Abs. 2.

Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

Meerforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick