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Schonzeit · Brandenburg

Schonzeit Meerforelle in Brandenburg

Meerforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Meerforelle in Brandenburg nicht festgesetzt.

Meerforelle in Brandenburg: ganzjährig geschont
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Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Meerforelle — wissenschaftlich Salmo trutta trutta
AngabeWert
FischartMeerforelle (Salmo trutta trutta)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjährig geschont, kein Mindestmaß.

Abweichende Regeln in Brandenburg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Brandenburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Meerforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
als Satzfisch eingebrachte Meerforellen 16.10.–15.04. 60 cm

als Satzfisch eingebrachte Meerforellen: Gleiches Muster gilt für Lachs und Seeforelle.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Brandenburg?

Meerforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2.

Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Brandenburg?

Nein. In Brandenburg gelten für Meerforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: als Satzfisch eingebrachte Meerforellen. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

Meerforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg im Überblick