Schonzeit · Sachsen
Schonzeit Meerforelle in Sachsen
Die Schonzeit für Meerforelle in Sachsen läuft vom 01.10. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 60 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Meerforelle (Salmo trutta trutta) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | 01.10.–30.04. |
| Mindestmaß | 60 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 24 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Trotz Binnenlage ausdrücklich geregelt — die Elbe ist Wanderroute. Gleiche Werte gelten für Seeforelle und Atlantischen Lachs.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 24
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Meerforelle in Sachsen?
Vom 01.10. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 24. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Meerforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Meerforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Meerforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Meerforelle in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
Meerforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Meerforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Meerforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Meerforelle Schonzeit Bayern
- Meerforelle Schonzeit Berlin
- Meerforelle Schonzeit Brandenburg
- Meerforelle Schonzeit Bremen
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hessen
- Meerforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle Schonzeit Niedersachsen
- Meerforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Meerforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Meerforelle Schonzeit Saarland
- Meerforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Meerforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Meerforelle Schonzeit Thüringen
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