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Schonzeit · Sachsen

Schonzeit Flussbarsch in Sachsen

Flussbarsch wird in der Fischereiverordnung von Sachsen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Flussbarsch in Sachsen nicht.

Flussbarsch in Sachsen: keine Landesregelung
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Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Sachsen
Flussbarsch — wissenschaftlich Perca fluviatilis
AngabeWert
FischartFlussbarsch (Perca fluviatilis)
BundeslandSachsen
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleSächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — in der abschließenden Liste nicht enthalten

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Landesrechtlich weder Schonzeit noch Mindestmaß. Das Raubfischköder-Verbot vom 1. Februar bis 30. April schränkt die gezielte Befischung faktisch dennoch ein.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
Anlage zu § 2 Abs. 1 — in der abschließenden Liste nicht enthalten
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Sachsen?

Das Landesrecht von Sachsen sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — in der abschließenden Liste nicht enthalten). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.

Barsch in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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