Schonzeit Bachsaibling in Sachsen
Die Schonzeit für Bachsaibling in Sachsen läuft vom 01.10. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | 01.10.–30.04. |
| Mindestmaß | 25 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 8 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 8
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Sachsen?
Vom 01.10. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 8. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Bachsaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachsaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachsaibling Schonzeit Bayern
- Bachsaibling Schonzeit Berlin
- Bachsaibling Schonzeit Brandenburg
- Bachsaibling Schonzeit Bremen
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hessen
- Bachsaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachsaibling Schonzeit Niedersachsen
- Bachsaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachsaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachsaibling Schonzeit Saarland
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachsaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Bachsaibling Schonzeit Thüringen
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