Schonzeit Bachsaibling in Thüringen
Bachsaibling wird in der Fischereiverordnung von Thüringen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Bachsaibling in Thüringen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) |
| Bundesland | Thüringen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) ist in § 1 Abs. 1 der geltenden Fassung nicht aufgeführt – anders als in der aufgehobenen ThürFischVO von 1994. Wichtig: Der Bachsaibling stammt aus Nordamerika und ist in Thüringen nicht heimisch. Nach § 6 Abs. 2 ThürFischAVO müssen gefangene nicht heimische oder gebietsfremde Fische, für die keine Schonzeit und kein Mindestmaß festgesetzt sind, angelandet werden und dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden (Ausnahme: Entnahme aus Anlagen, Hältern oder Teichen der Aquakultur). Es besteht also faktisch ein Rücksetzverbot.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)
- Fassung
- Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Achtung bei älteren Quellen: Die 2020 in Kraft getretene Verordnung hat die alte Thüringer Fischereiverordnung von 1994 abgelöst. Für die Regenbogenforelle nennen viele Angelseiten weiterhin eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März — diese Regel stammt aus der aufgehobenen Fassung und steht nicht mehr im geltenden Recht. Mit der Handangel dürfen höchstens zwei Aale pro Fangtag entnommen werden (§ 3 Abs. 6).
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Thüringen?
Das Landesrecht von Thüringen sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Thüringen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Thüringen.
Bachsaibling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Bachsaibling Schonzeit Baden-Württemberg
- Bachsaibling Schonzeit Bayern
- Bachsaibling Schonzeit Berlin
- Bachsaibling Schonzeit Brandenburg
- Bachsaibling Schonzeit Bremen
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hessen
- Bachsaibling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Bachsaibling Schonzeit Niedersachsen
- Bachsaibling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Bachsaibling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Bachsaibling Schonzeit Saarland
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Bachsaibling Schonzeit Schleswig-Holstein
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