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Bachsaibling Mindestmaß

Mindestmaß Bachsaibling in Thüringen

Bachsaibling ist in der Fischereiverordnung von Thüringen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Mindestmaß in Thüringen
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Thüringen

Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) ist in § 1 Abs. 1 der geltenden Fassung nicht aufgeführt – anders als in der aufgehobenen ThürFischVO von 1994. Wichtig: Der Bachsaibling stammt aus Nordamerika und ist in Thüringen nicht heimisch. Nach § 6 Abs. 2 ThürFischAVO müssen gefangene nicht heimische oder gebietsfremde Fische, für die keine Schonzeit und kein Mindestmaß festgesetzt sind, angelandet werden und dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden (Ausnahme: Entnahme aus Anlagen, Hältern oder Teichen der Aquakultur). Es besteht also faktisch ein Rücksetzverbot.

Bachsaibling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Bachsaibling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß 01.10.–28.02.
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin 25 cm 01.10.–30.04.
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 25 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)
Fassung
Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Bachsaibling in Thüringen sein?

Das Landesrecht von Thüringen setzt für Bachsaibling kein Mindestmaß fest (ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot)). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Bachsaibling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Bachsaibling in Thüringen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.