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Bachsaibling Mindestmaß

Mindestmaß Bachsaibling in Schleswig-Holstein

Für Bachsaibling ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) steht nicht in Anlage 1 BiFVO; landesrechtlich bestehen weder Mindestmaß noch Schonzeit. Nach § 3 Abs. 1 BiFVO darf er in offenen Binnengewässern nicht ausgesetzt werden; Besatz ist nur in geschlossenen Gewässern im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 3 BiFVO möglich. An Forellenteichen und in Vereinsgewässern setzen die Bewirtschafter regelmäßig eigene Maße und Entnahmeregeln fest.

Bachsaibling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Bachsaibling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß 01.10.–28.02.
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin 25 cm 01.10.–30.04.
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 25 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Bachsaibling in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Bachsaibling kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Bachsaibling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Bachsaibling in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.